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   RG, 05.05.1909 - V 437/08   

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Papierfundstellen

  • RGZ 71, 131
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   RG, 05.05.1909 - Rep. V. 487/08   

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Papierfundstellen

  • RGZ 71, 131
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 325/86

    Wirksamkeit und Auslegung eines Erbschaftsvertrages

    Ein solcher Vertrag kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Reichsgerichts zu Lebzeiten des Erblassers nicht wirksam abgeschlossen werden (BGHZ 37, 319, 324; BGH Urteil vom 24. Oktober 1973 - IV ZR 3/72 - NJW 1974, 43, 44; RGZ 65, 364, 366; 71, 131, 136).
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Ließ sich ein Bild von dem Sach- und Streitstand nicht gewinnen, wäre dazu vielmehr die Durchsicht der Akten unerläßlich, so fehlte es an der für die Entscheidung des Revisionsgerichts unentbehrlichen festen tatsächlichen Grundlage (so RGZ 71, 131, 132; ähnlich BGHZ 40, 84, 87; BArbG NJW 1970, 813).
  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 67/79

    Lückenhafter Urteilstatbestand

    Derartige Mängel im Tatbestand bilden nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften, der geeignet ist, die Revision zu begründen (RGZ 71, 131; OGHZ 40, 22; BGHZ 40, 84 = NJW 1963, 2070; BGH NJW 1979, 927; BAG NJW 1971, 214).
  • BGH, 14.07.1983 - I ZR 142/82

    Rüge des fehlenden Tatbestandes eines Berufungsurteils - Rechtliche Überprüfung

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt das Fehlen eines Tatbestandes in einem revisiblen Urteil einen Mangel dar, der zur Aufhebung führen muß; denn eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht setzt voraus, daß erkennbar ist, von welchen tatsächlichen Feststellungen das Berufungsgericht ausgegangen ist (vgl. RGZ 71, 131, 132; BGHZ 40, 84, 87; BArbG NJW 1971, 214).
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